“Werbung” für Abtreibung wieder erlaubt
Arztpraxen dürfen im Internet wieder über Methoden zum Abbruch einer Schwangerschaft aufklären. Darüber informiert jetzt die Bundesregierung, die gestern darüber beraten hat. Somit ist der umstrittene Paragraf 219a gestrichen. Die Landeskirche Pfalz mit Sitz in Speyer befürwortet diese Entscheidung. Aus Speyer, Antenne-Reporter Fabian Schütz: