Impressum

Background

Lokalradios RLP GmbH

Geschäftsführer: Achim Geißert & Stephan SchwenkWaffenstraße 1776829 LandauRegistergericht: Amtsgericht Landau/Pfalz – HRB 33150
Telefonnummer: 06341 948 948 Hinweis: Der Inhalt dieser eMail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser eMail sein sollten, setzen Sie sich bitte mit dem Absender per eMail, oder unter it@radiogroup.de oder unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung und vernichten Sie diese eMail aufIhren Speichermedien. Notice: The information contained in this e-mail is confidential. It is intended solely for the addressee named above. If you arenot the intended recipient, please notify the sender immediately or send anemail to it@radiogroup.de and destroy thismessage on any media of yours.

Aufsichtsbehörde

Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Turmstraße 10
D-67059 Ludwigshafen
Tel.: +49 621 5202-0
Fax: +49 621 5202-152
E-Mail: mail(at)medienanstalt-rlp.de
Webseite: www.medienanstalt-rlp.de

IMPRESSUM DER HÖRFUNKVERANSTALTERIN:

The Radio Group GmbH
Am Altenhof 11-13

67655 Kaiserslautern

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Stephan Schwenk, Tim Lauth

Programmverantwortliche gemäß Rundfunkstaatsvertrag:
Stephan Schwenk, Tim Lauth

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Einbetten von Inhalten durch Dritte (“Embedding”)

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Einbetten von Inhalten und mit dem Ziel, der GEMA die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten vorzubehalten, einigen sich die Parteien auf das Nachfolgende: Unter Embedding im Sinne dieses Vertrages verstehen die Parteien das Integrieren sowohl linearer als auch non-linearer Inhalte des Lizenznehmers durch einen Dritten auf dessen Webseite bzw. Anwendungsapplikationen (z. B. Apps), wobei dieser beschränkende Maßnahmen des Lizenznehmers umgeht (z. B. Hinweise in AGB, Anmeldevorgänge sowie Hinterlegung von entsprechenden Metadaten in den Anwendungsapplikationen) und hierdurch Endnutzern den Zugang zu diesen Inhalten ermöglicht.

Die Parteien verstehen diese öffentliche Wiedergabe durch den Dritten als eigenständige Nutzungsart im Sinne von § 31 Absatz 1 UrhG. Die GEMA räumt weder dem Lizenznehmer noch dem Dritten für diese Wiedergabe des Dritten in diesem Vertrag Rechte ein. Die nach diesem Vertrag vereinbarte Vergütung umfasst somit nicht die für die Nutzungssachverhalte nach Absatz 1 durch den Dritten zu entrichtende Vergütung.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, beschränkende Maßnahmen nach Absatz 1 einzurichten (z. B. Hinweise in AGB, Anmeldevorgänge sowie Hinterlegung von entsprechenden Metadaten in den Anwendungsapplikationen). Kommt der Lizenznehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist die GEMA berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden im Wege der Lizenzanalogie gegenüber dem Lizenznehmer geltend zu machen.

Die Parteien sind sich einig, dass es jedoch zulässig ist, die Sendung bzw. Online-Angebote gemäß § 1 und § 2 auf der Homepage und Apps des Lizenznehmers sowie auf der Plattform “Radioplayer” (radioplayer.de) wiederzugeben. Dies umfasst nicht die darüberhinausgehende Einbettung des Radioplayers durch Dritte.

Die vorstehenden Regelungen in den Absätzen 1 bis 3 sind ohne Präjudiz für zukünftige Regelungen. Die GEMA und der Verband werden sich im Jahr 2019 über etwaig erforderliche Anpassungen verständigen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von der Lokalradios RLP GmbH verbindlich. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträge werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Lokalradios RLP GmbH verbindlich. Der Auftraggeber kann in einer Frist von 10 Werktagen nach Vertragsabschluß schriftlich zurücktreten. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Die Lokalradios RLP GmbH behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung – auch einzelner Werbespots – wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität nach einheitlich sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden aus dem Auftrag einzelne Sendungen weitergeführt, so sind diese vom Kunden zu zahlen. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung gemäß der jeweiligen Preisliste.

Produktions- und sonstige Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird die von der Lokalradios RLP GmbH anlässlich der Sendung ermittelte Zeit für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Ausstrahlung zugrunde gelegt.

Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und monatlich im Voraus erstellt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, spätestens jedoch vor der ersten Ausstrahlung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum eingehend bei der Lokalradios RLP GmbH oder bei Bankeinzug erhält der Auftraggeber 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Die Lokalradios RLP GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrags zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung. Diese von der

Lokalradios RLP GmbH anerkannten Agenturen oder Werbemittler erhalten bei Anlieferung sendefähiger Werbespots eine Vergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge. Agenturvergütungen werden gewährt, wenn die Agentur selbst der Auftraggeber ist. Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an den Kunden ist unzulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültigen Preislisten zu halten.

Die vereinbarten Sendezeiten werden eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam werden. Fällt eine Werbesendung aus Programm – oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt.

Kann die Sendung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Fallen ein oder mehrere Sender ganz oder teilweise aus, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitgehender Ansprüche Anspruch auf Erstattung des anteiligen Grundpreises. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sendeunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten enthalten die Bestimmungen zur Auftragsabwicklung. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet geliefert oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet sind, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr, bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt die Lokalradios RLP GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Für bestätigte Sendeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Ausstrahlung angekündigt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden muss. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte werden gemäß Rabattstaffel gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet. Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Lokalradios RLP GmbH ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet nach deren Umspielung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die Sendeunterlagen auf Gefahr des Auftraggebers auf dem Postwege zurückgesandt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Landau und der Pfalz.

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