Teilnahmebedingungen Radiogewinnspiel Antenne Landau „VereinsAktion: PartyBash geschenkt!"
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von Antenne Landau veranstaltetem Radiogewinnspiel „VereinsAktion: PartyBash geschenkt!" erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereine und Verbände die besonders förderungswürdige anerkannte gemeinnützige Zwecke. Der Gewinner muss berechtigt sein, der VR Bank Südpfalz eine ordnungsgemäße Spendebescheinigung über die Zuwendung auszustellen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Antenne Landau und der VR Bank Südpfalz, sowie der mit Antenne Landau und der VR Bank Südpfalz verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Der oder die Gewinspiel-Teilnehmer müssen berechtigt sein im Namen oder Auftrag des Vereines oder Verbandes an der „VereinsAktion: PartyBash geschenkt!" teil zu nehmen.
3. Teilnahmeausschluss
Antenne Landau ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer und/oder Manipulation des Online-Votings.
Wichtiger Hinweis bezüglich des Votings: Das Voting läuft über eine kostenpflichtige Hotline. Ein Anruf kostet 25 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist Antenne Landau berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern.
Antenne Landau behält sich das Recht vor, weitere Anrufer und Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird Antenne Landau insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder während eines Telefongespräches rechts- oder sittenwidriges Gedankengut zum Ausdruck bringt.
Ist einer der genannten Punkte erfüllt wird der Gewinn nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
4. Haftung
Antenne Landau ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.
5. Sonstiges
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Antenne Landau mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von Antenne Landau zu wiederholen.
Antenne Landau darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers sowie eingesandte Fotos und Videos (z.B. im Rahmen eines Votings) unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
Die persönlichen Daten der Teilnehmer unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken des Gewinnspiels.
6. Gewinnauszahlung
Bei dem Gewinn handelt es sich um eine Spende der VR Bank Südpfalz. Die Auszahlung der Spende wird über ein Treuhandkonto abgewickelt. Der Gewinner ist verpflichtet mit dem Spendenbetrag einen „PartyBash" der Medialand GmbH zu veranstalten. Es ist keine Barauszahlung, Wandlung o. ä. des Gewinns möglich. Die VR Bank Südpfalz wird diese Spende nur ausschütten, wenn alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung heraus stellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung nicht vorliegen.
7. Durchführung der Veranstaltung
Der Gewinner verpflichtet sich innerhalb von 3 Monaten nach gewinn der „VereinsAktion: PartyBash: geschenkt!" die Veranstaltung durchzuführen. Der Gewinner tritt als Veranstalter auf, stellt einen geeigneten Veranstaltungsort zur Verfügung und stellt sicher, dass alle notwendigen Vorbereitungen getroffen werden um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
8. Rechtsweg
Eine Jury von Antenne Landau entscheidet über den Einzug in die Finalrunden der „VereinsAktion: PartyBash geschenkt!", der Gewinner wird durch ein Voting auf der Internetseite von Antenne Landau ermittelt.
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.
Landau/Neustadt, 23.08.2010











